Inhaber/in eine gültigen
nationalen ausländischen Ausweises aus Serbien-Montenegro,Mazedonien,
Bosnien und Herzegovina mit Wohnsitz in Schweiz, wird der Schweizerische
Führerausweis entsprechenden Kategorie erteilt, wenn Er/Sie eine
Kontrollfahrt nachweist, das Er/Sie die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge
der Kategorie, für die Führerausweis gelten soll, sicher kann.
Art.44 Abs.1
VZV.Wird die Kontrollfahrt nicht bestanden, wird der ausländische
Führerausweis abgenommen, Administrativmassnahmen in
Strassenverkehrsamtes muss eine Schweizerische Führerausweis im
ordentlichen Verfahren,
Theorieprüfdung-Lernfahrausweis-Verkehrskunde-Praktische
Führerprüfung erworben.
Telefon: 062 775 26 87 - 079 302 95 25